Dieser Versandratgeber soll die wichtigsten Informationen zum Versand von kleinen Waren aufzeigen. Für ein besseres Verständnis soll zunächst die Warensendung beschrieben werden:
Was versteht man unter einer Warensendung?
Die Warensendung kommt aus dem Jahr 1964 und wurde von der Deutschen Post eingeführt. Sie stellt eine sehr günstige Sendungsform dar. In einer Warensendung dürfen nur Waren, Muster und Proben versendet werden.
Der Begriff Warensendung bezieht sich auf den Inhalt der Sendung und auf eine günstige Versandklasse. Allerdings muss man beachten, dass der Versand unversichert und ohne Sendungsverfolgung erfolgt.
Wie lange dauert eine Warensendung?
Da Warensendungen zweitrangig behandelt werden, dauert der Transport länger als es zum Beispiel beim Paketversand der Fall ist. Die Deutsche Post gibt als durchschnittliche Laufzeit vier Werktage an.
Die Warensendung kann in Form einer Bücher- und Warensendung erfolgen. Sie kann aber auch mit einem Maxibrief durchgeführt werden. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede sollen im folgenden Abschnitt genauer dargestellt werden:
Unterschied zwischen Warensendung und Maxibrief
Zahlreiche Kunden fragen sich was der Unterschied zwischen einer Warensendung im Karton und einem Maxibrief ist. Für die meisten dieser Menschen liegen die Unterschiede im Preis. Allerdings gibt es noch weitere Differenzen.
Neben dem Preis spielt bei den Unterschieden auch das Gewicht eine entscheidende Rolle. Was die DHL Maße der Warensendung und des Maxibriefes angeht, so sind beide gleich.
Der Umschlag einer Warensendung (Büwa Größe) und eines Maxibriefes muss folgende Maße besitzen:
- Länge von bis zu 35,3 Zentimeter
- Breite von bis zu 25 Zentimeter
- Höhe von bis zu fünf Zentimeter
Neben den Büwa Maßen wird eine Bücher- und Warensendung durch das Gewicht definiert.
Das Gewicht ist bei einer Warensendung auf 500 Gramm begrenzt. Eine Warensendung kostet 1,90 Euro (Büfa Preis). Die Warensendung eignet sich für den Versand von folgenden Gegenständen:
- Kleidung
- Bücher
- Warenprobe
- Elektroteile
- Haushaltswaren.
Allerdings darf man beim Büfa Versand keine Verträge oder ähnliche Dokumente versenden. Eine Ausnahme bildet eine Rechnung, der ein Lieferschein beiliegt.
Entscheidend ist, dass man die Sendung richtig kennzeichnet. Man muss beim beim Büwa Versand mit DHL, folgende Begriffe in Großbuchstaben auf den Umschlag schreiben:
- BüWa
- Büchersendung oder Warensendung.
Das macht den Maxibrief aus
Ein Maxibrief eignet sich für den Versand von folgenden Inhalten:
- Geschäftsberichte
- Bücher
- Magazine.
Somit kann auch der Maxibrief als eine Warensendung betrachtet werden. Man verschickt mit dem Maxibrief aber vorwiegend Waren, die in Papierform vorliegen.
Daher hat der Maxibrief eine höhere Obergrenze, die bei 1000 Gramm liegt. Die Kosten einer solchen Warensendung liegen bei 2,60 Euro. Somit ist das Porto einer Warensendung mit Maxibrief höher als bei einer Warensendung, die auf 500 Gramm beschränkt ist.
Anders als bei einer Bücher- oder Warensendung muss man einen Maxibrief nicht schriftlich kenntlich machen.
Neben einer Warensendung im Karton eignen sich auch Luftpolstertaschen für den Versand von kleinen Waren.
Wie man eine Warensendung versandfertig macht, das wird im folgenden Abschnitt aufgezeigt:
Wie muss eine Warensendung verpackt sein?
Wer Luftpolstertaschen bisher mit einer Klebelasche verschlossen hat, muss sich fragen wie eine Wiederverschließbarkeit gewährleistet werden kann. Für Versandtaschen gibt es mehrere Optionen wie man sie verschließen kann. Dies geschieht zum Beispiel mit einer Lochung für Musterklammern.
Dazu führt man die Musterklammern einfach durch das Loch und spreizt sie anschließend, um die Verpackung zu schließen. Der Postmitarbeiter kann die Klammer problemlos entfernen und sie erneut anbringen.
Weiterhin besitzen viele Versandtaschen einen wiederverschließbaren Klebeverschluss. Dazu müssen Sie beim Zukleben nur darauf achten, dass der Klebestreifen auf den Adhäsionsstreifen geklebt wird.
Die Verpackung kann vom Postmitarbeiter erneut geöffnet und verschlossen werden ohne das es zu Beschädigungen kommt.
Welche Bedingungen gelten für den Versand einer Warensendung?
Um eine Warensendung zu versenden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Warensendung muss über der Adresse des Empfängers mit der Aufschrift “BÜWA” gekennzeichnet sein.
- In der Warensendung darf sich nur die Ware befinden. Rechnungen, Lieferscheine und weitere Dokumente dürfen beiliegen, müssen sich aber auf die Ware beziehen. Persönliche Mitteilungen oder Gegenstände dürfen nicht beigelegt werden.
- Die Postmitarbeiter dürfen die Warensendung öffnen um die tariflichen Voraussetzungen zu kontrollieren.
Die Warensendung kann mit der Post durch Händler und Privatpersonen verschickt werden.
Was darf man als Warensendung verpacken?
Mit einer BüWA kann man alles verschicken was als Ware definiert wird. Dazu zählen kleine Waren, welche bestimmte DHL Maße einer Warensendung nicht überschreiten:
- Kleine elektronische Geräte wie Adapter oder Kabel
- Smartphone-Hüllen
- Gewürze
- Stoffe und Garn
- Tintenpatronen
- DVDs
- Kleine Bilderrahmen
- Kleine Kosmetikartikel
- Textilien und Schuhe
- Kataloge
- Haushaltswaren
Bücher und Warensendung Maße – Welche Verpackung braucht man?
Um eine Warensendung zu versenden, kann man alle gängigen Kartons und Umschläge verwenden. Diese müssten allerdings der Größe einer Warensendung entsprechen. Daher darf eine solche Verpackung nicht mehr als 35,3 x 25 x 5 cm groß sein. Das Maximalgewicht liegt bei einem Kilo. Am besten ist es wenn man die Verpackungsgröße abhängig von der Größe des Inhaltes auswählt.
Weiterhin darf die Verpackung aus folgenden Elementen bestehen:
- Briefumschlag
- Luftpolsterumschlag
- Kleiner Karton.
Bei einer Verpackung aus Kunststoff muss man mit der Post einen speziellen Vertrag abschließen. Darüber hinaus sollte man die Waren sicher verpacken um sie vor möglichen Beschädigungen zu schützen. Dazu verwendet man idealerweise Luftpolstertaschen oder Polstermaterialien.
Bild Quelle:
- https://www.deutschepost.de/de/w/buecherundwarensendung.html